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   SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12   

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SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12 (https://dejure.org/2013,70071)
SG Mannheim, Entscheidung vom 15.11.2013 - S 2 U 3925/12 (https://dejure.org/2013,70071)
SG Mannheim, Entscheidung vom 15. November 2013 - S 2 U 3925/12 (https://dejure.org/2013,70071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 1 SGB 7, § 56 SGB 7
    Bemessung der MdE in der gesetzlichen Unfallversicherung - Schädigung des Ellenbogengelenks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

    Auszug aus SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12
    Im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung gilt wie allgemein im Sozialrecht für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden die Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. hierzu und zum Nachfolgenden BSG, Urteil vom 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 15).
  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - MdE-Bestimmung - Berufskrankheit -

    Auszug aus SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12
    Die Bemessung der MdE hängt also von zwei Faktoren ab (vgl. BSG, Urteil vom 22.06.2004 - B 2 U 14/03 R - SozR 4-2700 § 56 Nr. 1), nämlich den verbliebenen Beeinträchtigungen des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens und dem Umfang der dadurch verschlossenen Arbeitsmöglichkeiten.
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

    Auszug aus SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12
    Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 SGB VII (zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod führt) ist danach in der Regel erforderlich (BSG, Urteil vom 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R - zit. nach juris), dass die Verrichtung des Versicherten zur Zeit des Unfalls der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist (innerer bzw. sachlicher Zusammenhang), dass diese Verrichtung zu dem zeitlich begrenzten, von außen auf den Körper einwirkenden Ereignis, dem Unfallereignis, geführt hat (Unfallkausalität) und letzteres einen Gesundheitsschaden oder den Tod des Versicherten verursacht (haftungsbegründende Kausalität) hat.
  • BSG, 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallmechanismus -

    Auszug aus SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12
    Für die nach der Theorie der wesentlichen Bedingung zu beurteilenden Ursachenzusammenhänge genügt demgegenüber jeweils das Bestehen einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit, nicht allerdings die bloße - nicht auszuschließende - Möglichkeit (vgl. BSG, Urteil vom 02.04.2009 - B 2 U 29/07 R - zit. nach juris).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 31/90

    Ursächliche Bedeutung der versicherten Tätigkeit im Rahmen der

    Auszug aus SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 RU 31/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 11), bei anspruchsvernichtenden Tatsachen zu Lasten des jeweiligen Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.1989 - 2 RU 7/89 - zit. nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11 - zit. nach juris).
  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12
    Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87 - SozR 2200 § 548 Nr. 91).
  • BSG, 06.12.1989 - 2 RU 7/89
    Auszug aus SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 RU 31/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 11), bei anspruchsvernichtenden Tatsachen zu Lasten des jeweiligen Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.1989 - 2 RU 7/89 - zit. nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11 - zit. nach juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 01.07.2011 - L 8 U 197/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - haftungsbegründende Kausalität -

    Auszug aus SG Mannheim, 15.11.2013 - S 2 U 3925/12
    Kann ein behaupteter Sachverhalt nicht nachgewiesen oder der ursächliche Zusammenhang nicht wahrscheinlich gemacht werden, so geht dies nach dem im sozialgerichtlichen Verfahren geltenden Grundsatz der objektiven Beweislast zu Lasten des Beteiligten, der aus diesem Sachverhalt Rechte herleitet, bei den anspruchsbegründenden Tatsachen also zu Lasten des jeweiligen Klägers (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.1991 - 2 RU 31/90 - SozR 3-2200 § 548 Nr. 11), bei anspruchsvernichtenden Tatsachen zu Lasten des jeweiligen Beklagten (vgl. BSG, Urteil vom 06.12.1989 - 2 RU 7/89 - zit. nach juris; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 01.07.2011 - L 8 U 197/11 - zit. nach juris).
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